Wohnrecht


Sowohl als Vermieter/Mieter als auch als Wohnungseigentümer haben Sie Rechte und auch Pflichten, deren Kenntnis ratsam ist. Vor allem betrifft dies Erhaltungspflichten, Möglichkeiten baulicher Veränderungen, Kündigung etc.).


BEISPIELE:

A ist Wohnungseigentümer und beabsichtigt einige bauliche Veränderungen durchzuführen, verabsäumt es jedoch sich beraten zu lassen und wird letztlich auf Unterlassung und Wiederherstellung geklagt, weil er die hierfür erforderlichen Zustimmungen der übrigen Wohnungseigentümer nicht einholte, was dazu führen kann, das A den vorherigen Zustand wiederherstellen muss, was neben den Prozesskosten einen erheblichen finanziellen Aufwand bedeutet.

A ist Mieter einer Wohnung. Der Vermieter führt in benachbarten Wohnungen umfangreiche Sanierungsarbeiten durch, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung durch Lärm, Schmutz etc. führt.

A steht hier beispielsweise ein Mietzinsminderungsrecht zu.