Forderungsbetreibung / Exekution


Wenn Sie Gläubiger sind und der Schuldner trotz Fälligkeit nicht oder nicht zur Gänze bezahlt, kann die Forderung gerichtlich geltend gemacht werden, was vor allem zur Vermeidung der Verjährung ratsam ist.

Aufgrund einer Mahnklage erlässt das Gericht einen Zahlungsbefehl, der vollstreckbar wird, wenn der beklagte Schuldner keinen Einspruch erhebt. Andernfalls wird das ordentliche Verfahren eingeleitet und die Berechtigung der Forderung im Verfahren geprüft. Im Falle einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung kann in weiterer Folge die Exekution gegen den Schuldner betrieben werden.

Sollte über das Vermögen des Schuldners der Konkurs eröffnet werden, besteht die Möglichkeit die Forderung im Konkursverfahren anzumelden. Meine Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Vertretung in einem allfälligen Insolvenzverfahren.