Aktuelles


Das Familienrechtsänderungsgesetz 2009, das seit 01.01.2010 in Kraft ist, brachte umfassende Neuerungen mit sich:


Ehegatten haben nun die Möglichkeit Vorwegvereinbarungen bezüglich des im Falle der Scheidung aufzuteilenden Vermögens zu treffen.

Zur Erleichterung des Alltages von Patchworkfamilien wurde festgelegt, dass jeder Ehegatte dem anderen in der Ausübung der Obsorge für dessen Kinder in angemessener Weise beizustehen hat. Er vertritt überdies in Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens, soweit es die Umstände erfordern. Für nichteheliche Lebenspartner gibt es jedoch keine Regelung.

Unterhaltsvorschüsse können nun bereits dann gewährt werden, wenn ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt und taugliche Exekutionsmaßnahmen gesetzt wurden. Eine erfolglose Exekutionsführung ist nicht mehr erforderlich. Auch die Gewährungsdauer wurde erhöht.

Bei Adoption eines Wahlkindes, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, bedarf es dessen Zustimmung.

Der Ausstattungsanspruch wurde geschlechtsneutral formuliert. Bei Eingehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Ausstattung d.h. eine angemessene Starthilfe gegenüber den Eltern, der innerhalb von 3 Jahren verjährt.

Das Eingetragene Partnerschaft Gesetz 2009 (EPG) bietet ab 01.01.2010 gleichgeschlechtlichen Paaren eine Rechtsform des Zusammenlebens und schafft damit ein Rechtsinstitut zur Anerkennung und Absicherung. Es gibt jedoch grundlegende Unterschiede zur Ehe.

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