Schadenersatz und Gewährleistung


Das Schadenersatzrecht bietet die Möglichkeit, für einen erlittenen Schaden Ersatz vom Schädiger zu begehren, wobei jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt sein müssen und der Umfang der Ersatzpflicht von der jeweiligen Art der Haftung abhängt.


BEISPIELE:

A erleidet einen Verkehrsunfall, den B verschuldete. A wurde verletzt und sein Fahrzeug schwer beschädigt. B will jedoch keinen Ersatz leisten. A hat Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten, Schmerzengeld und Heilungskosten und gegebenenfalls auch auf Verdienstentgang, welcher gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Wird bei einem Verkehrsunfall jemand verletzt oder gar getötet, zieht dies auch ein Strafverfahren nach sich. Auch können verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen die Folge sein (Entzug der Lenkerberechtigung).

Meine Tätigkeit umfasst nicht nur die Abwehr bzw. die Verfolgung der zivilrechtlichen Ansprüche, sondern auch die Wahrnehmung aller übrigen rechtlichen Interessen in diesem Zusammenhang.

Der Urlaub brachte nicht die erwartete Erholung, weil die tatsächlichen Leistungen nicht dem Reisekatalog entsprachen.

Bei Reisemängeln bestehen bei Erfüllung der gesetzlichen Erfordernisse Ansprüche auf Schadenersatz bzw. Gewährleistung.