Honorar


Es herrscht grundsätzlich der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung, wobei folgende Verrechnungsmöglichkeiten vorhanden sind:


PAUSCHALHONORAR
Hier wird vorab ein fixer Betrag als Honorar vereinbart. Dies ist nur dann sinnvoll, wenn der Arbeitsaufwand ziemlich genau geschätzt werden kann.


ZEITHONORAR
Das Honorar bestimmt sich nach dem aufgewendeten Zeitaufwand, wobei pro Zeiteinheit ein Stundensatz vereinbart wird.


ABRECHNUNG NACH TARIF
Basis dafür sind das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz. Diese Form der Abrechnung gelangt zur Anwendung, wenn bezüglich des Honorars keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Die Höhe ist abhängig von der jeweiligen Bemessungsgrundlage und der Art der erbrachten Leistungen.


RECHTSCHUTZVERSICHERUNG
Da der Rechtsschutzbereich verschiedene Sparten umfasst, ist jeweils zu prüfen, ob für die konkrete Rechtssache tatsächlich Rechtsschutzdeckung besteht und wie hoch die Deckungssumme ist. Weiters ist wesentlich, ob ein Selbstbehalt vorgesehen ist und freie Anwaltswahl möglich ist.

Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, erledige ich für Sie die Deckungsanfrage. Besteht Rechtsschutzdeckung erfolgt die Verrechnung des Honorars im Umfang der Deckung direkt mit der Versicherung.


ERSTBERATUNG
Eine Erstberatung biete ich bis zu einem Ausmaß von 60 Minuten pauschal für € 150,- an. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.