Patientenverfügung


Durch Unfall oder Krankheit kann der Fall eintreten, dass man Wünsche nicht mehr selbst äußern kann und daher Entscheidungen Anderer überlassen ist. Für diesen Fall ermöglicht eine Patientenverfügung, bestimmte medizinische Behandlungen vorab auszuschließen, wenn Sie im Zeitpunkt der Behandlung dazu nicht mehr in der Lage sind. Beispielsweise können lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung oder Beatmung abgelehnt werden.

Es handelt sich hierbei um eine wichtige Entscheidung, die zur Rechtswirksamkeit eine rechtliche als auch eine ärztliche Beratung voraussetzt. Eine solche Verfügung ist nur rechtsverbindlich, wenn die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind.

Eine Patientenverfügung wird von mir im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert. Bei Abschluss einer Patientenverfügung erhalten Sie eine Hinweiskarte, die Sie immer bei sich tragen sollten, damit im Notfall tatsächlich Einsicht im Register genommen wird.

Es besteht hier die Möglichkeit nicht nur den Umstand der Errichtung, sondern auch den Inhalt der getroffenen Verfügung registrieren zu lassen, damit bspw. Krankenhäuser bei gegebenem Anlass direkt Einsicht nehmen können.